

Dieses Formular kann nur von Vereinen und Institutionen verwendet werden, die der „Gemeindevereinbarung“ der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg mit der GEMA beigetreten sind.
GEMA-Meldungen müssen bis zum 15. des Folgemonats einer Veranstaltung beim Kulturbüro der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg eingegangen sein.
Die ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten Sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.
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